 |
 |
 |
|
|
AGBs |
|
|
|
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingen des Freizeitzentrum Ostfriesland
1. Vertragsgültigkeit, Reisevertrag Der Anmeldevertrag zwischen einem Anmelder und dem Freizeitzentrum Ostfriesland gilt erst als gültiger Reisevertrag nach der Buchungsbestätigung durch das Freizeitzentrum Ostfriesland. Einen Anspruch auf Hallen- und / oder Seminarraumnutzung besteht nur, wenn es in der Buchungsbestätigung enthalten ist.
2. Anzahlung und Bezahlung Eine Anzahlung von 25 % wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens 2 Monate vor Reiseantritt, fällig, der Restbetrag am Abreisetag oder nach Erhalt der Schlussrechnung.
3. Vertragspartner Vertragspartner ist der Unterzeichner der Anmeldung
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reisevertrag und der jeweils gültigen Preisliste sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse können einzelne Programmteile kurzfristig zeitlich ausgetauscht werden.
6. Rücktritt
6.1. Rücktritt durch den Kunden Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen: Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises, Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises, Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder später 100 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.2. Rücktritt durch Freizeitzentrum Ostfriesland Das Freizeitzentrum Ostfriesland kann vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. 2. Wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 3. Mindestteilnehmerzahl Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Betrag wird in vollem Umfang erstattet. 4. Kann grundsätzlich von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag bis zu 2 Monaten vor dem Abreisetag wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen zurücktreten. Das Freizeitzentrum ist in diesem Fall verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
7. Umbuchung, Ersatzperson
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Eine Umbuchung auf ein anderes, in der Preisliste aufgeführtes Angebot ist bei vorhandenen freien Kapazitäten bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung werden 25,- EUR in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden wie bei der Umbuchung 25,- EUR in Rechnung gestellt.
8. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei den Gruppenleitern. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht.
9. Hausordnung
Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Freizeitzentrums Ostfriesland und verpflichtet sich, die dortigen Bestimmungen einzuhalten.
10. Haftung
Das Freizeitzentrum Ostfriesland haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden für den Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder -
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EUR.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Führungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen das Freizeitzentrum Ostfriesland ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Freizeitzentrums Ostfriesland befinden, wird nicht gehaftet.
13. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Nur die Geschäftsleitung kann die Ansprücher anerkennen.
14. Ausschluss
Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung usw.) kann ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. bei Minderjährigen des für den Minderjährigen Verantwortlichen.
15. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Freizeitzentrum Ostfriesland geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.
16. Allgemeines
16.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 16.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
16.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
17. Preis- und Programmänderungen vorbehalten.
18. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Leer.
|
|
|
|