Als Kinder- oder Jugendgruppe gilt, wenn mindestens 3/4 der Gruppe unter 16 Jahre alt sind bzw. 16 bis 20 Jahre bei Jugendgruppen. Bei Kinder- und Jugendgruppen zahlen LehrerInnen, BetreuerInnen, BegleiterInnen den gleichen Preis wie die Kinder bzw. Jugendlichen.
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